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Vorsicht bei mobilen Navigationsgeräten!!!!

BG-Schutz kann entfallen

Vorsicht bei mobilen Navigationsgeräten!!!!
Bei Verwendung von mobilen Navigationssystemen, kann es zum Verlust des BG-Schutzes kommen.
Ist das Gerät mit dem Saugknopf an der Windschutzscheibe angebracht und befindet sich im Sichtfeld, sind die mobilen Navigationsgeräte in gewerblich genutzten Fahrzeugen bei Dienstfahrten nicht zulässig (Prüfliste V8.8 des BG-Grundsatzes BGG 916). Somit können in gewerblichen Fahrzeugen grundsätzlich nur integrierte Navigationssysteme zum Einsatz kommen.
Wer als Fuhrparkbetreiber andere Geräte dennoch zur dienstlichen Nutzung an Mitarbeiter ausgibt, riskiert, dass die Berufsgenossenschaft die Verwendung untersagt.

Hält sich das Unternehmen dennoch nicht daran, ist die Berufsgenossenschaft berechtigt, ein Bußgeld zu erlassen. Kommt es nachweislich wegender bestehenden Gesichtsfeldsbeeinträchtigungen zu einem Verkehrsunfall anlässlich einer Dienstfahrt, bei dem der Mitarbeiter verletzt wird, kann die Berufsgenossenschaft beim Arbeitgeber Regress verlangen, wenn diesem bei der Verwendung solcher Geräte grobe Fahrlässigkeit nachgewisen werden kann.....

News vom 11.06.2008 · geschrieben von Steffen Papenfuß

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